Grundschulverbund Zörbig - Löberitz

Die Zörbiger Bildungslandschaft

Aktuelles

Standort Löberitz

Sekretariat: Herr Schleußner-Bär

Schulleitung

Anja Lins-Nogossek - Rektorin, Anna H. Belkner-Ochmann kommissarische Konrektorin

Wichtige Information

Die Eingangstüren der Grundschule Zörbig werden 06:45 Uhr geöffnet!

Kontaktdaten Lehrer

Über das Diensthandy erreichen Sie das Kollegium von Montag bis Freitag von 06.45 Uhr bis 14.00 Uhr oder nach Vereinbarung.

DigitalPakt Grundschulverbund Zörbig-Löberitz

Zeitraum : 17.05.2019 – 31.12.2024

Projektbeschreibung

Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Förderinhalt ist es, die digitale Infrastruktur an den Schulen zu verbessern und zukünftig digitale Medien im Unterricht einzusetzen.

Die Stadt Zörbig erhielt im Juli 2023 zwei Zuwendungsbescheide zur Digitalisierung der Grundschulen in Zörbig und Löberitz. Die Fördermaßnahme umfasst den Aufbau und die Verbesserung der digitalen Verkabelung und Vernetzung der Grundschulen, die Einrichtung des schulischen WLAN, die Anschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten sowie die Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten.

Finanzierung des Gesamtvorhabens:

Gesamtausgaben 193.700,00 EUR Zuwendung 148.310,98 EUR Eigenleistung 45.389,02 EUR

DigitalPakt Schule

Aktuelle Informationen zur Besetzung des Sekretariats Grundschule Löberitz:

Krankmeldungen Ihres Kindes und andere wichtige Informationen geben Sie bitte an die Klassenlehrerin Ihres Kindes über das Diensthandy oder das Schreiben einer E-Mail weiter.

In dringlichen Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Hecht oder an Herrn Schleußner Bär.

Ab 01.06.2023 hat Herr Schleußner-Bär seine Tätigkeit als Schulverwaltungsassistent an beiden Standorten aufgenommen.

Besetzungen:

Zörbig - Dienstag / Donnerstag

Löberitz - Montag / Mittwoch / Freitag

Sprechzeiten täglich von 06.45 Uhr - 14.45 Uhr.

Beschaffung Mobiler Videokonferenzsysteme

Im Rahmen der Digitalisierung ist geplant, unseren Grundschulverbund Zörbig-Löberitz mit den Standorten Zörbig und Löberitz mit mobilen Videokonferenzsystemen auszustatten. Dies dient dem Ziel zur Ermöglichung der Durchführung von Distanz-, Fern- und Hybridunterricht sowie weiterer schulischer Veranstaltungen, bspw. Elternabende. Mit Zugang des Zuwendungsbescheides vom 19.09.2023 i. H. v. 19.200,00 EUR wurden die mobilen Videokonferenzsysteme bei unserem Vertragspartner, der KITU (Kommunale IT-Union eG) beauftragt. Zeitnah werden diese in unsere Schulen etabliert und durch unseren IT-Sachbearbeiter installiert und in Betrieb genommen.

Zeitraum: 31. Juli 2023 - 30. September 2023

Eigenmittel: 1.009,53,00 EUR Zuwendungssumme: 19.200,00 EUR Gesamtsumme: 20.209,53 EUR

Hinweise und Festlegungen

Liebe Eltern,

nachstehende Hinweise und Festlegungen sollen Ihnen eine kleine Hilfe und Anregung sein. Natürlich stehen wir Ihnen zu weiteren Fragen gern und unbürokratisch zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie mit uns kurzfristig einen Gesprächstermin!

1. Krankheit und Krankmeldung Ihres Kindes

  • Bitte informieren Sie den Klassenlehrer am 1. Fehltag, in der Regel von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr , spätestens aber bis 10.00 Uhr. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage.
  • Am 1. Tag nach der Genesung geben Sie bitte Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest zur Abgabe beim Klassenlehrer mit.
  • Sollten Sie keine Entschuldigung vorlegen, zählt das Fernbleiben Ihres Kindes als unentschuldigt.
  • Informieren Sie bitte im Vorfeld den Klassenlehrer Ihres Kindes über einen geplanten Arztbesuch.
  • Sollte sich der Gesundheitszustand Ihres Kindes während der Unterrichtszeit stark verschlechtern, darf es nicht allein nach Hause gehen. Ihr Kind muss von einem Erziehungsberechtigten oder einer anderen volljährigen Person (Vollmacht vorausgesetzt) abgeholt werden.
  • Unfälle im Sportunterricht, im Schulhaus, auf dem Schulhof oder auf dem Schulweg müssen sofort im Sekretariat gemeldet werden. Es erfolgt eine Eintragung in unser Unfallbuch und ggf. die Erstellung einer Unfallmeldung. Ihr Kind erhält in jedem Fall ein Informationsblatt zu einem Schulunfall, das Sie bitte Ihrem Kind am nächsten Tag oder nach der Genesung wieder mitgeben!

2. Medikamenteneinnahme während der Unterrichtszeit

  • Die Richtlinie zur Verabreichung von Medikamenten an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen (Medikamenten-Erlass) vom 03.01.2012 im Schulverwaltungsblatt trifft dazu die rechtlich verbindlichen Aussagen. Sollte also Ihr Kind während der Unterrichtszeit vom Arzt verschriebene Medikamente einnehmen müssen, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Klassenlehrer Ihres Kindes in Verbindung und besprechen Sie mit ihm alle weiteren Schritte!

3. Sportunterricht

  • Die Teilnahme Ihres Kindes am Sportunterricht ist nur in ordnungsgemäßer Sportkleidung (Turnhallenbenutzung: Turnschuhe mit hellen und weichen Sohlen) gestattet.
  • Das Tragen von Uhren und Schmuck (Piercing eingeschlossen) ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Eine Sportbefreiung legt Ihr Kind dem Sportlehrer vor Beginn des Unterrichts vor. Bitte Turnschuhe mitgeben!

4. Veränderungen von Schülerdaten

  • Veränderungen der Sorgerechtsverhältnisse, der Wohnanschrift, der Telefonnummer oder ein beabsichtigter Umzug (evtl. damit verbundener Wechsel in eine andere Grundschule) teilen Sie bitte umgehend dem Klassenlehrer Ihres Kindes bzw. der Schulleitung mit!

5. Hortanmeldungen

6. Freistellung vom Unterricht

  • Beabsichtigen Sie Ihr Kind vom Unterricht zu beurlauben (pro Schuljahr max. 10 Unterrichtstage möglich) für ein wichtiges familiäres Vorhaben, Urlaub u.a.m. können Sie einen Antrag an den Klassenlehrer Ihres Kindes stellen. Das Formular erhalten Sie beim Klassenlehrer und sollte spätestens 14 Tage vor der Freistellung in der Schule abgegeben werden. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Befreiung Ihres Kindes vom Unterricht haben Sie allerdings nicht!

7. Hinweise zum bestehenden Schülerunfalldeckungsschutz und zur Erstattung zusätzlicher Leistungen im Bereich der Schülerunfallfürsorge

Die Stadt Zörbig stellt als kommunaler Träger der Grundschulen in Zörbig sicher, dass unter dem Aspekt der kommunalen Fürsorge ein zusätzlicher Unfalldeckungsschutz mit ergänzenden Entschädigungsleistungen und ein Schülersachdeckungsschutz mit zusätzlichen Leistungen für die Erstattung von Sachschäden beim Kommunalen Schadenausgleich (KSA) den betroffenen Schülern gewährt werden kann.

Gegenstand des Schülerunfalldeckungsschutzes

Der Schülerunfalldeckungsschutz des KSA ist ein ergänzender Versicherungsschutz, der zweckmäßige und auch notwendige Leistungen enthält, die einerseits auf die Bedürfnisse der Schüler und Kinder ausgerichtet sind und andererseits der kommunalen Fürsorgepflicht der Stadt Zörbig Rechnung tragen. Der Schülerunfalldeckungsschutz enthält für Schüler und Kinder ergänzende Leistungen, die bei Folgen körperlicher Unfälle im Rahmen von gesetzlichen oder privaten Unfall- und Krankenversicherungen nicht erbracht werden oder eine Ergänzung dazu darstellen.

Für die Gruppe der Grundschüler wird nachfolgende Leistungskombination gewährt:

  • Bestattungskosten bis 1.200 EUR
  • Bergungs- und Überführungskosten bis zu 1.200 EUR
  • Invaliditätsleistung bis zu 100.000 EUR

Die Entschädigungen werden gewährt für die Folgen körperlicher Unfälle im Zusammenhang mit dem Grundschulbetrieb

a) auf dem Gelände/Grundstück und den Schulgebäuden,

b) auf Turn- und Spielplätzen,

c) bei Veranstaltungen außerhalb der Schule, sofern sie unter der Leitung der von der Schule damit beauftragten Personen stattfinden,

d) auf dem Wege zu und von der Schule oder Veranstaltung,

e) auf Besorgungsgängen der Schüler während des Schulunterrichts, sofern ein Auftrag des Lehrers vorliegt und die Besorgung nicht persönlichen Bedürfnissen dient.

Gegenstand der Erstattung zusätzlicher Leistungen im Bereich der Schülerunfall-fürsorge (Sachdeckungsschutz)

Neben dem Aspekt der Unfallfürsorge, kann auch unter dem Blickwinkel weitergehender kommunaler Fürsorge minderjährigen Personen für bestimmte Sachschäden, die diese im Zusammenhang mit dem Besuch der kommunalen Grundschule durch Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen erleiden, eine Billigkeitsentschädigung bis zu 250 EUR gewährt werden.

Schäden, die auf dem Weg zu oder von der Grundschule oder einer Veranstaltung der Grundschule eintreten, sind mit gedeckt.

Für nachstehende Sachen können deckungsfähige Schäden entstehen:

  • Fahrräder (bis zu 250,- EUR) einschließlich Zubehör (Fahrradhelm bis zu 50,- EUR/ Fahrradschloss bis zu 40,- EUR). Zu empfehlen ist eine Hausratsversicherung (einschließlich einer Fahrradversicherung) bzw. eine gesonderte Fahrradversicherung.
  • Kleidungsstücke
  • Vom Arzt verordnete Hilfsmittel
  • Unterrichtsmaterialien
  • Sportsachen
  • Persönliche Gegenstände

Nicht ausgleichsfähig sind Schäden durch Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von Handys, Wertsachen, Schmuck, Bargeld, sonstige Zahlungsmittel, Fahrausweise, Urkunden aller Art, Schlüssel, Geldbörsen und Brieftaschen.

Eine Billigkeitsentschädigung wird nicht gewährt, wenn und soweit

  • eine anderweitige Ersatzmöglichkeit besteht,
  • der Schaden durch von der Stadt Zörbig nicht beherrschbare Ereignisse (Naturereignisse) verursacht wurde,
  • im Falle Abhandenkommen eines Fahrrades dieses nicht gesichert war,
  • der Schaden durch Schüler oder dem gesetzlichen Vertreter schuldhaft verursacht wurde.

Im Falle eines Schadens unterrichten Sie ggf. die schadenaufnehmende Stelle, hier das Schulsekretariat Frau Hecht (Tel. 20368), damit schnellstmöglich alle für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage relevanten Informationen zur Regulierung und für die Entscheidungsfindung an die Stadt Zörbig, hier an Frau Anton 034956 60103, weitergereicht werden können.

Neben der Meldung bei Unfällen achten Sie bei Sachschäden darauf, dass frühzeitig aussagekräftige Unterlagen zum Schadenumfang bzw. zur Schadenhöhe beigefügt werden (Anschaffungskosten, Fotos der Beschädigung, Kostenvoranschläge etc.).